Zugänglichkeit mit Rollstühlen

Römisches Stadtviertel (beschränkt barrierefrei)

Vom Parkplatz gelangen Sie barrierefrei zur Kassa und Rollstuhl über geschotterte, aber flache und gut befahrbare Wege zu einer zentralen Infoinsel im Gelände. Von hier aus überblicken Sie das Römische Stadtviertel und können das Innere der rekonstruierten Häuser über einen eingespielten Film erleben.

In den originalgetreu nachgebauten römischen Häuser finden sich einige Stufen und Unebenheiten. Die Römerstraße umgibt diese Häuser und ist mit Rollstühlen und Kinderwägen nur teilweise befahrbar.

Mithilfe von mobilen Carbon-Leichtrampen (Länge 208,5 cm, innere Breite 76 cm, Tragfähigkeit 350 kg, Gewicht 7 kg) sind die römische Therme und die villa urbana gut erlebbar. Diese mobilen Rampen, sowie Rollstühle, stehen an der Kassa und an mehreren Punkten im Gelände bereit.

Wir bitten Sie, den Bedarf einige Tage vor dem Besuch telefonisch anzumelden und sich über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Gruppen mit gebuchten Führungen bitten wir den Bedarf bereits bei der Reservierung bekanntzugeben. Eine Behindertentoilette befindet sich beim Haupteingang sowie im Sanitärhäuschen im Gelände und in unserem Museumsrestaurant.

 

    Amphitheater Militärstadt 
    Vom Parkplatz gelangen Sie mit dem Rollstuhl bis zur Kassa und in den Ausstellungsraum. Für den Zugang zur Arena ist eine Assistenz von Vorteil. Der Weg zur Kassa und zum Ausstellungsraum ist geschottert, die Arena ist über die Wiese zu befahren. Das Amphitheater ist nicht mit Behindertentoiletten ausgestattet.

    Museum Carnuntinum
    Das Museum Carnuntinum ist zur Gänze mit Rollstühlen erlebbar. In das Obergeschoß gelangt man mit Hilfe eines Treppenlifts. Bei Bedarf steht auch ein Rollstuhl bereit. Eine Behindertentoilette befindet sich im Erdgeschoß.

    Menschen mit Hörbehinderungen

    Sämtliche Kassenstandorte sind mit mobilen Induktionsschleifen ausgestattet. Im Römischen Stadtviertel sind einerseits die Hörstationen mit Induktionsschleifen ausgestattet, andererseits mobile Induktionsgeräte auch für Führungen gegen Voranmeldung verfügbar.

    Im Amphitheater Militärstadt ist der Ausstellungsraum ebenfalls mit einer Induktionsschleife ausgestattet.

    Menschen mit Sehbehinderung

    Tafel mit blindenschrift
    © RSV

    Römisches Stadtviertel
    Vom Parkplatz führt ein Bodenleitsystem bis ins archäologische Gelände. Dort befindet sich ein taktiles Orientierungssystem. Sämtliche Informationen auf den Infotafeln sind auch in Brailleschrift angebracht. Darüber hinaus kann ein Kurzführer in Brailleschrift und Großschrift an der Kassa bezogen werden.

    Amphitheater Militärstadt
    Die Infotafeln sind mit Brailleschrift ausgestattet.

    Museum Carnuntinum
    Derzeit sind keine taktilen Informationen bzw. Brailleschrift vorhanden.

    Gerne beraten wir Sie persönlich über individuelle Fragen unter +43 (0)2163 33 77 0.

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Inhalte dieser Seite 

    • Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    • Nicht barrierefreie Inhalte
    • Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Feedback und Kontaktangaben
    • Durchsetzungsverfahren

    Die Archäologische Kulturpark Niederösterreich Betriebsgesellschaft m.b.H. ist bemüht, ihre Website mit der URL https://www.carnuntum.at sowie den Webshop unter https://shop.carnuntum.at/webshop/ im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) sowie der Niederösterreichischen Web-Zugänglichkeits-Verordnung zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

    Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen 

    • Bei einigen Bildern und Grafiken ist der Alternativtext nicht aussagekräftig bzw. fehlt er komplett (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
    • Manche Inhalte bei Slidern werden bei Skalierung bis 200% im Browser seitlich abgeschnitten. Teilweise entstehen auch Überlagerungen von Textinhalten (WCAG 1.4.10 Rückfluss).
    • Bewegtbilder sollten anhaltbar sein, es fehlt ein Pause-Button oder ähnliches (WCAG 2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar und 2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden).
    • Vereinzelt ist der Tastaturfokus bei Logos und Buttons nicht klar erkennbar. In wenigen Fällen ist der Fokus nicht sichtbar bzw. können Elemente mit Tastatur nicht angesteuert werden, z.B. Checkboxes bei Formularen (WCAG 2.1.1 Tastatur und WCAG 2.4.7 Fokus sichtbar).
    • Die Website ist mit aktuellen assistierenden Technologien wie zum Beispiel Screenreadern kompatibel. Beim Öffnen und Schließen des Menüs wird keine Statusmeldung bei Screenreadern angesagt (WCAG 4.1.3 Statusmeldungen).
    • PDF-Dokumente: Einzelne herunterladbare PDF-Dateien entsprechen nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit.

    An der Lösung der Probleme wird gearbeitet:

    • Die Alternativtexte werden laufend ergänzt und optimiert.
    • An der Fokusproblemen wird laufend gearbeitet, um diese weiter zu minimieren.
    • Die Bewegtbilder werden bis Ende 2025 einen Pause Button erhalten.

    Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften 

    • Online-Karten- und Kartendienste

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 25.11.2025 erstellt.

    Überprüfung der Webseite

    Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte im August 2025  in Form eines Fremdtests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Juli 2025. Überprüft wurden die Startseite, die Kontaktmöglichkeit, 5 weitere repräsentative Unterseiten der NÖKU-Website und die Startseiten der jeweiligen NÖKU-Betriebe. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

    Überprüfung des Webshops:

    Die Konformität wurde durch eine Kombination aus automatisierten Tests, manuellen Prüfungen sowie externen Fachprüfungen durch JetTicket Software GmbH, Spitalstraße 5, 7350 Oberpullendorf, UID ATU 64585318, LG Eisenstadt, FN 317505w. bewertet.

    Letzte Überprüfung: 11.09.2025.

    Nicht Teil der Prüfung waren externe Inhalte wie:

    • Social Media Accounts
    • Drittanbieter Plugins, wie etwas Issuu, Podigee, usw.

    Feedback und Kontaktangaben

    Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

    Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

    Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an roemerstadt@carnuntum.at

    Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Unterseite unserer Webseite an.

    Römerstadt Carnuntum
    Hauptstraße 1A
    A-2404 Petronell-Carnuntum
    T. +43 (0) 2163/3377-0
    roemerstadt@carnuntum.at

    Sollten Sie den Ticketkauf im Webshop nicht abschließen können, kontaktieren Sie bitte: 
    buchung@carnuntum.at

    Durchsetzungsverfahren

    Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Niederösterreich wenden.

    Kontakt: https://www.noe.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung.html

    Diese Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land NÖ oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

    Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle dem Land NÖ oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

    Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren bzw. zum Beschwerde-Formular 

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